10. Juni 2026
Gemeindeversammlung

Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026

Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung auf ortsübliche Weise und während 30 Tagen zu publizieren. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 liegt vom 25. Juni 2026 bis 26. Juli 2026 zu den offiziellen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in der Gemeindekanzlei Rothenbrunnen zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls kann das Protokoll auf der Homepage rothenbrunnen.ch eingesehen werden. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Wenn keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll nach Ablauf der Auflagefrist als genehmigt.

Der Gemeindevorstand